Rechtliches zu Graffiti

Montag, 6. Juni 2005

Graffiti - legal oder illegal?

Strafrechtlich gesehen werden Graffiti - unbefugtes Bemalen von Wänden, Fensterscheiben, Zügen, etc. - als Sachbeschädigung eingestuft. Auch sind sie so manchem als "Schmierereien" ein Dorn im Auge, ganz besonders die kurzen "Tags" (Signaturkürzel).





Graffiti ist immer dann illegal, wenn der Eigentümer der besprühten Fläche nicht ausdrücklich seine Erlaubnis dafür gegeben hat. Eine solche Erlaubnis sollte immer schriftlich erfolgen.
Wer erwischt wird, muss mit polizeilichen Ermittlungen, gerichtlichen Verurteilungen und hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen. Bezahlt werden alle Schäden, die angerichtet worden sind.
(Z.B. Eisenbahnwagoons, die neu Lakiert werden müssen)



Auch wer nicht als "Writer" oder "Sprayer" am Graffiti beteiligt ist, sondern "nur" Schmiere steht, macht sich strafbar.

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